Von der Projektentwicklung bis zum laufenden Betrieb

Unsere Beratung

Die Schwerpunkte von KEF liegen in der Beratung im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -strukturierung, Projektfinanzierung sowie dem Projektkauf- und -verkauf  im nationalen und internationalem Bereich. Jede Beratung erfolgt vor dem Hintergrund einer langjährigen und umfassenden Erfahrung in der Betreuung von Projekten aus den Bereichen Windenergie (Onshore und Offshore) und Photovoltaik.

M&A (Projektkauf und -verkauf)

KEF berät bei An- und Verkauf von Erneuerbare-Energien-Projekten, sowohl als Share-Deal (Kauf/Verkauf von Geschäftsanteilen) als auch als Asset-Deal (Kauf/Verkauf von Anlagen und Projektrechten). Für Investoren und Banken führen wir die Projektprüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten durch (Legal Due Diligence). Außerdem erstellen, prüfen und verhandeln wir die entsprechenden Kaufverträge. Die Beratung im M&A-Bereich stellt eine der Haupttätigkeiten von KEF dar. Wir können auf die Erfahrung aus weit über 100 Transaktionen zurückgreifen.

Projektstrukturie­rung / Gesell­schafts­recht

KEF berät Projektentwickler bei der rechtlichen Strukturierung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Die Beratung umfasst die Erstellung von komplexen Kooperationsverträgen, Gesellschaftsverträgen, Joint Venture Verträgen sowie anderen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen.

Projektverträge

KEF berät Projektentwickler bei allen zivilrechtlichen Verträgen im Zusammenhang mit der Planung, Realisierung und dem Betrieb von Erneuerbarer Energien Projekten. Unsere Tätigkeit im Rahmen von Projektverträgen umfasst insbesondere die Erstellung, Prüfung und Verhandlung folgender Verträge:
• Grundstücksnutzungsverträge nebst Dienstbarkeiten
• Anlagenkaufverträge (Windenergieanlagen-Kaufverträge; Modul-Kaufverträge)
• GU-Verträge
• VOB-Verträge, BGB-Werkverträge, FIDIC-Verträge
• Wartungsverträge
• Betriebsführungsverträge
• Projektfinanzierungsverträge

Bauleitplanung und Geneh­mi­gungs­verfahren

KEF berät umfassend im Bereich von Bauleitplanverfahren (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) sowie in Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung des Umwelt- und Immissionsschutzrechts. Wir vertreten Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Energie­wirt­schafts­recht / Strom­lie­fer­verträge (PPA)

KEF berät in allen rechtlichen Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Wir beraten Projektentwickler und Betreiber von Erneuerbare-Energien-Projekten bei Ausschreibungsverfahren nach dem EEG, der Gründung von Bürgerenergiegesellschaften, Fragen zur EEG-Umlage, Netzanschlussfragen, Fragen zum Redispatch 2.0 etc. Außerdem erstellt, prüft und verhandelt KEF Stromlieferverträge für Wind- und Solarprojekte.

Unternehmensanleihen

KEF berät bei der Erstellung von BaFin-Prospekten für Unternehmensanleihen oder Unternehmensbeteiligungen. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Prospekten für Vermögensanlagen und der Begleitung von Billigungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).